AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von EventcateringVS zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und EventcateringVS, Inhaber Holger Kappey. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, EventcateringVS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
​
2. Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Anfrage des Kunden schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigen.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
​
3. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Eine Anzahlung kann je nach Auftragshöhe verlangt werden.
(3) Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
​
4. Leistungen & Lieferbedingungen
(1) Umfang und Art der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
(2) Liefer- und Leistungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden.
(3) Lieferschwierigkeiten aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Unfall, Krankheit, Lieferengpässe der Zulieferer) berechtigen uns, den Termin angemessen zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferadresse zum vereinbarten Termin zugänglich ist.
​
5. Mindestteilnehmerzahl & Änderungen der Personenzahl
(1) Spätere Änderungen der Personenzahl können bis 7 Tage vor Veranstaltungsdatum schriftlich mitgeteilt werden.
(2) Minderungen der Personenzahl nach diesem Zeitpunkt können nicht berücksichtigt werden und werden vollständig berechnet.
(3) Erhöhungen der Personenzahl versuchen wir zu ermöglichen, können dies jedoch nicht garantieren.
​
6. Stornierungen durch den Kunden
Bei Stornierungen berechnen wir folgende Kostenpauschalen:
-
bis 30 Tage vor Veranstaltung: kostenlos
-
29–15 Tage vorher: 25 % des Auftragswertes
-
14–7 Tage vorher: 50 % des Auftragswertes
-
ab 6 Tagen vorher & am Veranstaltungstag: 100 % des Auftragswertes
Bereits getätigte Einkäufe oder Sonderbestellungen werden immer vollständig berechnet.
​
7. Allergien & Unverträglichkeiten
Der Kunde ist verpflichtet, EventcateringVS spätestens 7 Tage vor dem Event schriftlich über Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Essenswünsche zu informieren.
Für nicht gemeldete Allergien übernehmen wir keine Haftung.
​
8. Leihmaterial, Equipment & Rückgabe
(1) Bereitgestelltes Equipment (Geschirr, Platten, Warmhaltebehälter etc.) bleibt Eigentum von EventcateringVS.
(2) Fehlendes, beschädigtes oder unbrauchbares Material wird dem Kunden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
(3) Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Rückgabe spätestens am nächsten Werktag.
​
9. Haftung
(1) EventcateringVS haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Speisen nach Lieferung entstehen (z. B. falsche Lagerung, fehlende Kühlung), wird nicht gehaftet.
(4) Für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt übernehmen wir keine Haftung.
​
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von EventcateringVS.
​
11. Datenschutz
Bei Anfragen und Aufträgen verarbeiten wir personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages gemäß DSGVO.
Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Villingen-Schwenningen, sofern der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
